Organ- und Gewebespende
Organ- und Gewebetransplantationen gehören heute zum Standard der medizinischen Versorgung und können das Leben vieler schwerkranker Menschen retten oder die Lebensqualität deutlich verbessern.
Mit der Aufklärungskampagne „Organspende - Die Entscheidung zählt!“ möchte das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) die Bürgerinnen und Bürger umfangreich zur Organ- und Gewebespende informieren und zu einer Auseinandersetzung mit dem Thema motivieren. Die Menschen sollen dazu angeregt werden, eine eigene Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende zu Lebzeiten zu treffen und diese Entscheidung auf dem Organspendeausweis oder im Organspende-Register festzuhalten und den Angehörigen mitzuteilen.
Die Kampagne vermittelt die wichtigsten Inhalte und Botschaften zum Thema Organ- und Gewebespende über massenmediale Maßnahmen, wie Broschüren, Plakate, eine Podcastreihe und einen Internetauftritt. Daneben sind Angebote zum persönlichen Gespräch besonders wichtig, um individuelle Fragen klären zu können. Hierfür betreibt das BIÖG das Infotelefon Organspende.
Das BIÖG ist nach dem Transplantationsgesetz (TPG) neben den nach Landesrecht zuständigen Stellen, den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungsunternehmen mit der Aufklärung der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende, die Voraussetzungen der Organ- und Gewebeentnahme und die Bedeutung der Organ- und Gewebeübertragung beauftragt.
Das Organspende-Register
Das Organspende-Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt. Bürgerinnen und Bürger können über www.organspende-register.de eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben. Dazu müssen Sie sich mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises ausweisen. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.
Ab dem 16. Lebensjahr kann eine Erklärung im Register abgegeben werden, da die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises grundsätzlich erst ab diesem Alter genutzt werden kann. Diese Möglichkeit steht allen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, Bürgerinnen und Bürgern der EU und des EWR in Besitz einer deutschen eID-Karte sowie Personen mit Aufenthaltstitel, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, zu.
Für die Abgabe einer Erklärung wird Folgendes benötigt:
Für die Abgabe über Ihr Smartphone:
- Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
- Krankenversichertennummer
- E-Mail-Adresse
- Smartphone mit installierter AusweisApp
Für die Abgabe über den Computer:
- Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte
- Krankenversichertennummer
- E-Mail-Adresse
- Smartphone und Computer jeweils mit AusweisApp oder PC mit AusweisApp und einem zur App kompatiblem Kartenlesegerät
Alternativ haben Sie über die App Ihrer Krankenkasse Zugriff auf das Register. Hier weisen Sie sich mit Ihrer digitalen Identität (GesundheitsID) aus. Sie können dann direkt von Ihrer Krankenkassen-App ausgehend eine Erklärung im Organspende-Register vornehmen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie diesen Service bereits anbietet, bzw. wann er zur Verfügung stehen wird. Die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) führt eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen mit den zugehörigen Angeboten an ePA-Apps. Eine Verlinkung führt direkt zum jeweiligen Angebot der Krankenkasse.
Die Daten des Organspende-Registers werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert. Die Registerdaten sind nicht öffentlich einsehbar und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt.
Nur die abrufberechtigten Personen des behandelnden Krankenhauses können eine Registerabfrage durchführen, sofern die Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme grundsätzlich vorliegen. Diese Personen sind ausschließlich Ärztinnen und Ärzte sowie Transplantationsbeauftragte. Diese wurden vom Krankenhaus gegenüber dem Register benannt und müssen sich vor der Suche nach einer Erklärung im Register authentifizieren.
Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende kann auch weiterhin zum Beispiel im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder jeder weiteren schriftlichen Form festgehalten werden. Ebenso ist weiterhin eine mündliche Mitteilung an die Angehörigen möglich. Es gilt immer die jüngste Erklärung.

Social Media
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist auf folgenden Kanälen zum Thema Organspende aktiv:
www.facebook.com/organspende.info
www.instagram.com/organspende_info
bsky.app/profile/organspendebioeg.bsky.social
Internetangebot
www.organspende-info.de
Das Online-Informationsangebot des BIÖG informiert über die Voraussetzungen, den Ablauf und die Bedeutung der Organ- und Gewebespende. Es enthält außerdem zahlreiche Links zu Fachverbänden, Transplantationszentren sowie Betroffenen- und Selbsthilfegruppen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Organspendeausweis herunterzuladen und sich Broschüren, Flyer oder weitere Materialien zum Thema zu bestellen oder herunterzuladen..